Boys'Day – Jungen-Zukunftstag in Nordrhein-Westfalen
Der Boys'Day wird in Nordrhein-Westfalen nach bundesweitem Vorbild durchgeführt.
Es besteht für die Schulen keine Verpflichtung zur Teilnahme. Die Schulfreistellung liegt im Ermessen der Schulleitung.
Für die Teilnahme am Boys'Day können die Schüler auch individuell auf Antrag der Eltern vom Schulunterricht freigestellt werden, sollte der Boys'Day nicht als Schulveranstaltung durchgeführt werden.
Versicherung
Wenn der Boys'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar auf der offiziellen Website www.boys-day.de eingetragen, sind die Jungen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.
Bei Personen- und Sachschäden in dem besuchten Betrieb oder der besuchten Einrichtung haftet normalerweise die Familienhaftpflicht. Auch hier gilt: ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, sind die Jungen zusätzlich versichert, wenn es keine Familienhaftpflicht gibt.