Versicherung & Co
Auch für Angebote am Boys'Day gelten die Regelungen des so genannten Jugendarbeitsschutzgesetzes. Generell dürfen Jugendliche höchstens acht Stunden täglich arbeiten. Auf jeden Fall müssen aber Pausenzeiten eingehalten werden. Zu einer Arbeitszeit von viereinhalb bis sechs Stunden gehört eine Pause von 30 Minuten. Bei mehr als sechs Stunden sind das 60 Minuten Pause. Länger als viereinhalb Stunden darf ein Jugendlicher ohne Ruhepause nicht arbeiten.
Unfallversicherung
Wenn deine Schule mitmacht, der Boys'Day also eine schulische Veranstaltung ist, bist du über die Schule unfallversichert. Falls es mal zu einem Unfall kommen sollte, sag bitte in deinem Schulsekretariat Bescheid. Ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, bist du noch einmal zusätzlich versichert.
Haftpflichtversicherung
Was passiert, wenn du versehentlich etwas kaputt machen solltest? Normalerweise haben deine Eltern eine Familienhaftpflicht. Aber auch hier gilt: Ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, bist du nochmal zusätzlich versichert – nämlich wenn es doch keine Familienhaftpflicht gibt.
Bei digitalen Angeboten
Wenn du von zu Hause aus an einem digitalen Angebot teilnimmst, bist du normalerweise über die eigene Familienversicherung versichert. Wenn du im Schulgebäude an einem digitalen Angebot teilnimmst, bist du über die gesetzliche Unfallversicherung der Schule versichert.
In manchen Einrichtungen gibt es bestimmte Hygienevorschriften. Z. B. musst du in Krankenhäusern oder auch in Kindergärten besonders auf saubere Hände achten. Von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wirst du vor Arbeitsbeginn über diese Vorschriften informiert.
Ansteckungsschutz
Eine Ansteckung mit Krankheiten kann natürlich in allen Einrichtungen, in denen Menschen zusammen sind, passieren. Grundsätzlich ist es gut, wenn du gegen Kinderkrankheiten geimpft bist. Manche Einrichtungen verlangen diesen Impfschutz, wenn du dort ein Tagespraktikum machen möchtest. In deinem Impfpass kannst du nachsehen, ob dein Impfschutz noch aktuell ist.
Belehrungen zur Infektionshygiene (früher Gesundheitszeugnis)
Eine Belehrung zur Infektionshygiene musst du für ein Tagespraktikum nicht besuchen. Hier sind allerdings ein paar wichtige und sinnvolle Hinweise für ein Praktikum in Gemeinschaftseinrichtungen: Merkblatt der Stadt Köln zum Praktikum in Gemeinschafseinrichtungen
Vorsicht: Persönliche Daten
Wenn du z. B. in Arztpraxen, Apotheken, Anwaltskanzleien, aber auch in Kindergärten arbeitest, bekommst du teilweise sehr persönliche Dinge mit. Alles, was zum persönlichen Lebensbereich eines Menschen gehört, darfst du nicht weitererzählen. Z. B. welche Krankheiten jemand hat oder wer sich mit wem vor Gericht streitet. Solche persönlichen Daten unterliegen nämlich der so genannten Schweigepflicht. An diese müssen sich alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, also auch die Praktikanten, halten.
Falls dich jemand fragen sollte: Ein polizeiliches Führungszeugnis, das es ab 14 Jahren gibt und in dem bescheinigt wird, dass du keine Straftaten begangen hast, brauchst du für ein Tagespraktikum nicht vorzulegen.