Rechtliches + Organisatorisches
Sie haben zwei Möglichkeiten, ein Boys'Day-Angebot einzustellen:
- Angebot vor Ort
- digitales Angebot
Hier finden Sie alles zum Thema Mitmachen
Boys'Day-Termine
Der Boys'Day findet in der Regel am vierten Donnerstag im April eines Jahres statt.
Boys'Day-Termine:
- 25. April 2024
- 3. April 2025
Versicherung
Die Schüler sind am Boys'Day unfallversichert.
Mindestendes eine dieser zwei Bedingungen müssen dafür erfüllt sein:
1. Der Boys'Day wird als Schulveranstaltung durchgeführt (das ist die Regel). Dann sind die Schüler am Boys'Day über die Schule unfallversichert. Über diese Absicherung besteht auch Versicherungsschutz für Hin- und Rückwege zum Veranstaltungsort sowie Wegeunfälle während der Veranstaltung an diesem Tag.
2. Das besuchte Angebot ist im Boys'Day-Radar eingetragen. Dann sind die Jungen zudem subsidiär über die Bundeskoordinierungsstelle Boys'Day versichert.
Das bedeutet: Die subsidiäre Versicherung kommt zum Tagen, wenn eine andere Versicherung nicht leisten muss.
Die Schüler sind am Boys'Day haftpflichtversichert.
Was passiert, wenn es einen Personen- oder Sachschaden in einer besuchten Einrichtung/einem Betrieb gibt?
1. Die Familienhaftpflicht übernimmt den Schaden.
2. Sollte die Familienhaftpflicht nicht zahlen, übernimmt die sog. subsidiäre Versicherung der Bundeskoordinierungsstelle Boys'Day den Schaden.
Wichtig: Dazu muss das besuchte Angebot auf jeden Fall im Boys'Day-Radar eingetragen sein.
Wenn die Teilnehmer zu Hause an digitalen Angeboten teilnehmen, sind sie grundsätzlich über die eigenen Familienversicherungen versichert. In einzelnen Bundesländern kann zusätzlich die Unfallversicherung der Schulen Versicherungsschutz bieten. Wenn die Teilnehmer nicht zu Hause, sondern in der Schule an einem digitalen Angebot teilnehmen, sind sie über die gesetzlichen Unfallversicherungen der Schule versichert.
Aufsichtspflicht
Bei einem Boys'Day-Angebot nehmen die Betreuerinnen und Betreuer aus der Einrichtung/dem Unternehmen die Aufsichtspflicht wahr. Diese richtet sich nach den bestehenden Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung, die für die jeweilige Einrichtung gilt. Die Schüler sollten zu Beginn des Tages über angemessenes Verhalten, über Gefahren und die jeweils geltenden Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz informiert werden.
Arbeitsschutz
Laut §§ 5, 6 und 7 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist die Beschäftigung von Kindern und vollzeitschulpflichtigen Jugendlichen verboten. Ausgenommen sind beispielsweise Tätigkeiten im Rahmen des schulischen Betriebspraktikums.
Da es sich beim Boys'Day um ein schulisches Berufsorientierungsprojekt handelt, unterliegt es nicht dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Soweit die Jungen an dem Tag eigene Aufgaben in der besuchten Einrichtung/in dem besuchten Unternehmen übernehmen, sollte aber trotzdem darauf geachtet werden, dass diese Tätigkeiten leicht und geeignet sind.
Das vollständige Jugendarbeitsschutzgesetz:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/jarbschg/gesamt.pdf
Gesundheit und Infektionsschutz
Für Schüler, die den Boys'Day in Einrichtungen verbringen, in den mit Lebensmitteln umgegangen wird, gibt es bestimmte Hygienevorschriften. Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass diese Tätigkeiten nicht ausgeübt werden dürfen, wenn bei bestimmte Erkrankungen vorliegen oder entsprechende Krankheitserscheinungen (Symptome) akut sind. Gesonderte Regelungen werden von den Einrichtungen selbst angegeben oder die Jungen bei Arbeitsbeginn entsprechend belehrt.
Ansteckungsschutz für die Schüler:
Eine Ansteckungsgefahr kann natürlich in allen Einrichtungen, in denen Menschen zusammen sind, prinzipiell nicht ausgeschlossen werden. Die Anbieter von Boys'Day-Angeboten können hierfür keine Haftung übernehmen. Grundsätzlich ist eine Impfung gegen Kinderkrankheiten - insbesondere in Kinderbetreuungseinrichtungen - empfehlenswert.
Eine Belehrung zur Infektionshygiene müssen Schüler für ein Tagespraktikum nicht vorlegen. Einige wichtige Hinweise für Schülerpraktikanten in Gemeinschaftseinrichtungen sind hier zusammengestellt: Merkblatt der Stadt Köln zum Praktikum in Gemeinschafseinrichtungen.
Datenschutz
Da in Arztpraxen, Apotheken und Anwaltskanzleien mit sensiblen, personenbezogenen Daten gearbeitet wird, unterliegen die dortigen Berufe der Schweigepflicht (§203 StGB), woran sich natürlich auch die Boys'Day-Teilnehmer halten müssen. Allerdings sind Jugendliche vor Vollendung des 14. Lebensjahres nicht strafmündig und könnten im Sinne des Schweigepflichtparagrafen nicht belangt werden.
Führungszeugnis
Vor allem wegen der Kürze des Einsatzes der Jungen und aufgrund der Tatsache, dass sie ohnehin durch das Personal am Boys'Day betreut/beaufsichtigt werden, ist die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses für den Boys'Day nicht notwendig.
Schulfreistellung
In der Regel entscheiden die Schulen darüber, ob sie sich am Boys’Day beteiligen. Wenn sie dabei sind, gilt der Boys’Day als Schulveranstaltung.
Beteiligt sich die Schule nicht, können sich einzelne Schüler jedoch auch vom Unterricht freistellen lassen. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag zur Freistellung.
In den Bundesländern ist die Schulbefreiung unterschiedlich geregelt. Hier gelangen Sie zu einer Übersicht der einzelnen Bundesländer. Weitere Informationen und Angaben zur Schulfreistellung rund um den Jungen-Zukunftstag erhalten Sie bei den Kultusministerien.
Teilnahmebestätigung
Mit der Teilnahmebestätigung bestätigen die Unternehmen die Teilnahme des Schülers an ihrem Boys'Day-Angebot.
Veröffentlichung von Fotos
Das Boys'Day-Team freut sich über Ihre Fotos vom Jungen-Zukunftstag! Gerne veröffentlichen wir ausgewählte Bilder und Kurzberichte auf unserer Website. Schicken Sie Ihre Fotos an: info@boys-day.de
Nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Fotos, auf denen Personen zu erkennen sind, nur noch gemacht oder veröffentlicht werden, wenn die Personen vorher schriftlich eingewilligt haben. Stellen Sie deshalb bitte sicher, dass die Fotos von den abgebildeten Jungen (bzw. von deren Erziehungsberechtigten) freigegeben sind. Dafür können Sie hier eine Einwilligungserklärung als beschreibbares PDF herunterladen. Die Einwilligungserklärung erlaubt Ihnen als Urheber/in der Fotos und dem Kompetenzzentrum Technik-Diversity-Chancengleichheit e. V. (Bundeskoordinierungsstelle Boys'Day), die Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.
Hinweis: Ab sofort können Sie die Einwilligungserklärung auch schon vor dem Boys'Day automatisiert an die Boys'Day-Teilnehmer verschicken. Das vorausgefüllte PDF kann über Ihr Boys'Day-Konto verschicken werden.
Damit wir Ihre Fotos veröffentlichen dürfen, benötigen wir zudem eine Foto-Freigabeerklärung von Ihnen als Urheber/in der Fotos. Bitte schicken Sie uns die Einwilligungserklärung und Freigabeerklärung mit den Fotos vom Boys'Day mit.