Boys'Day – Jungen-Zukunftstag in Sachsen
Der Boys'Day wird in Sachsen nach bundesweitem Vorbild durchgeführt.
Der Boys'Day ist im Freistaat Sachsen nicht zwingender Maßen eine Schulveranstaltung. Dennoch ist eine Beteiligung der Jungen am Aktionstag möglich und erwünscht und wird von den Schulen auch unterstützt.
Die Jungen werden durch einen unterschriebenen Freistellungsantrag ihrer Eltern vom Schulunterricht befreit und können so am Boys'Day teilnehmen, wenn keine schulischen Hinderungsgründe bestehen.
Versicherung
Wenn der Boys'Day als Schulveranstaltung durchgeführt wird, sind die Schüler über die Schule gesetzlich unfallversichert. Ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar auf der offiziellen Website www.boys-day.de eingetragen, sind die Jungen über eine zusätzliche, sog. subsidiäre Versicherung unfallversichert, die greift, falls es sich nicht um eine Schulveranstaltung handelt.
Bei Personen- und Sachschäden in dem besuchten Betrieb oder der besuchten Einrichtung haftet normalerweise die Familienhaftpflicht. Auch hier gilt: ist das besuchte Angebot im Boys'Day-Radar eingetragen, sind die Jungen zusätzlich versichert, wenn es keine Familienhaftpflicht gibt.